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Abmahnung

Abmahnung


Jemandem eine Abmahnung zu erteilen bedeutet, dass eine Vertragspartei (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) den anderen Vertragspartner darauf aufmerksam macht, dass dieser sich vertragswidrig verhält und diesen gleichzeitig auffordert, dieses Verhalten zu ändern. Rechtlich erforderlich für die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung ist darüber hinaus, dass dem Vertragspartner Konsequenzen für eine Wiederholung solch vertragswidrigen Verhaltens angedroht werden.
Wichtig ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in der Regel Abmahnungen aussprechen müssen, bevor sie dazu berechtigt sind, ein Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
Kündigt der Arbeitgeber auf Grund von ihm behaupteter schlechter Leistung oder wegen vertragswidrigen Verhaltens, ist in der Regel erforderlich, dass er zunächst den Arbeitnehmer ?unter Umständen auch mehrfach- darauf aufmerksam macht hat, dass dieser vertragswidrig handelt oder nicht ausreichende Leistungen erbringt und gleichzeitig androht, dass bei Nichterfolgen der Verhaltensänderung das Arbeitsverhältnis gekündigt wird.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist dies entsprechend ein Zeichen dafür, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet sein kann. Es ist daher sinnvoll zu überlegen, ob und wie auf eine solche Abmahnung zu reagieren ist.
Sind Sie der Meinung, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, empfiehlt sich unter Umständen eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber mit der Bitte, das Schreiben zur Personalakte zu nehmen.

Unter Umständen macht es jedoch auch Sinn, gegen die aus Ihrer Sicht fehlerhafte Abmahnung Klage zu erheben, die darauf gerichtet ist, die Abmahnung zurückzunehmen und das entsprechende Schreiben aus der Personalakte zu entfernen.

Ob und inwieweit dieses sinnvoll ist oder aber zur Vermeidung von schwereren Differenzen innerhalb des Arbeitsverhältnisses andere Lösungen zu empfehlen sind, kann Ihnen Ihr Rechtsberater erläutern.

Beachten Sie bitte:
Eine Abmahnung kann grundsätzlich auch mündlich ausgesprochen werden.

Auch eine mündlich ausgesprochene Abmahnung kann Wirksamkeit für die Zukunft entfalten.

Eine Abmahnung kann ein Zeichen dafür sein, dass der Arbeitgeber plant, Sie aus dem Unternehmen zu drängen oder aber eine Kündigung auszusprechen.

In der anwaltlichen Praxis ist es nicht unüblich, dass festgestellt wird, dass Abmahnungen sich insbesondere nach längerer Krankheitszeit oder aber innerbetrieblichen Vorfällen häufen, insbesondere dann, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich nicht gut geht und andere Kündigungsgründe nur äußerst schwierig zu begründen wären.
Dementsprechend sollten Sie äußerte Vorsicht walten lassen, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wurde und sich diesbezüglich und wegen des richtigen zukünftigen Verhaltens rechtlich beraten lassen.
Sollten Sie nicht beabsichtigen, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen und unter Umständen sogar gegen die Abmahnung zu klagen, sollten Sie sich auf jeden Fall Notizen machen und notieren, welche Arbeitskollegen Ihre Sicht des Vorfalls bestätigen können. Haben Sie Beweismittel (Unterlagen, Aussagen von Kollegen oder Kunden), sollten Sie sich Abschriften sichern oder aber für Ihre Sicherheit ein Protokoll, in dem Sie die Vorfälle aus Ihrer Sicht notieren und zu Ihren Vertragsunterlagen heften.

Je nach konkreter Situation empfiehlt sich dringend, eine Gegendarstellung zu fertigen und diese Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen.
Sofern es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen gibt, ergibt sich die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Betriebsrat einzureichen. Dieser muss Sie insofern unterstützen und gegenüber dem Arbeitgeber vermitteln (§§ 83, 84 BetrVG).

 

Graser Rechtsanwälte
Jürgen Graser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Scheidtmanntor 2 / Ecke Kaiser-Otto-Platz
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