In einem Arbeitsvertrag werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die grundsätzlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vereinbart. Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich geschlossen werden, gesetzlich ist aber vorgesehen, dass die grundlegenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen sind (§ 2 des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen, kurz: NachwG).
Die wichtigsten Regelungen, die hier verbindlich getroffen werden sind:
Im Arbeitsvertrag sind die dort niedergeschriebenen Regelungen auf Dauer verbindlich festgelegt. Von daher ist es wichtig, dass die für Sie wichtigen Regelungen verständlich sind und für Sie auch auf Dauer akzeptiert werden können. Ist der Arbeitsvertrag einmal unterschrieben, ist er durch den Arbeitnehmer üblicherweise nur noch selten zu beeinflussen. Die Rechte des Arbeitgebers sind insbesondere dann gross, wenn Sie nicht darauf achten, dass für Sie wichtige Regelungen aufgenommen werden. So sollten Sie darauf achten, dass entsprechende Regelungen aufgenommen werden, wenn Sie beispielsweise wünschen,
– dass Arbeitszeiten verbindlich festgeschrieben werden sollen
– Sie Überstunden nicht oder nur mit Ihrem Einverständnis leisten möchten
– Sie Wert darauf legen, dass Ihre Vergütung regelmässig überprüft oder angepasst wird
– Sie möchten, dass zusätzliche Leistungen verbindlich festgeschrieben werden.
Ebenso sollten Sie darauf achten, dass für Sie ungewünschte Regelungen nicht vorgesehen sind.
Oftmals merken Arbeitnehmer erst zu spät – unter Umständen erst nach Jahren, dass ihr Arbeitsvertrag für sie nachteilige Regelungen enthält: Beispielsweise können hier genannt werden:
– Verfallsfristen, nach denen Ihre berechtigten Ansprüche bereits nach sehr kurzer Zeit (ab zwei Monaten) verfallen und nicht mehr geltend gemacht werden können.
– Regelungen zur einseitigen Berechtigung, Kurzarbeit anzuordnen
– Regelungen, die Ihnen auferlegen, Überstunden zu machen
– Regelungen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, die Arbeitszeiten nach seinem Belieben zu bestimmen
– Regelungen, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, Gehaltsbestandteile, Sonderzulagen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder andere besondere Leistungen einseitig zu widerrufen oder einzustellen.
Wenn Sie die Vereinbarungen ohne weiteres nicht verstehen, sollten Sie sich beraten lassen. Manchmal sind solche Regelungen zu Ihren Lasten nicht verbindlich, manchmal macht es Sinn, mit dem Arbeitgeber über Anpassungen zu sprechen.
Wir können Ihnen hierzu guten Rat und Vorschläge machen, sprechen Sie uns an.