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Abmahnung


Ich habe eine Abmahnung bekommen.


Was bedeutet das für mich ?


Ich meine, die Abmahnung ist zu Unrecht ausgesprochen. Was kann ich tun ?

Jemandem eine Abmahnung zu erteilen bedeutet, dass eine Vertragspartei (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) den anderen Vertragspartner darauf aufmerksam macht, dass dieser sich vertragswidrig verhält und diesen gleichzeitig auffordert, sein / ihr Verhalten zu ändern.

Rechtlich erforderlich für die Wirksamkeit einer arbeitsrechtlichen Abmahnung ist darüber hinaus, dass dem Vertragspartner Konsequenzen angedroht werden, wenn sich das Verhalten wiederholen sollte.

Wichtig ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in der Regel Abmahnungen aussprechen müssen, bevor sie dazu berechtigt sind, ein Arbeitsverhältnis aussordentlich und fristlos zu kündigen.
Kündigt der Arbeitgeber auf Grund von ihm behaupteter schlechter Leistung oder wegen vertragswidrigen Verhaltens, ist in der Regel erforderlich, dass er zunächst den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin unter Umständen auch mehrfach- abgemahnt und gleichzeitig androht hat,das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall ggfls. sogar fristlos zu kündigen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist dies entsprechend ein Zeichen dafür, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist.

Es ist daher dringend notwendig und sinnvoll zu überlegen, ob und wie auf eine solche Abmahnung zu reagieren ist.


Wie können Sie reagieren ?


Sind Sie der Meinung, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, empfiehlt sich unter Umständen eine schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber mit der Bitte, das Schreiben zur Personalakte zu nehmen.

Sie können auch gegen die  fehlerhafte Abmahnung Klage erheben, die darauf gerichtet ist, die Abmahnung zurückzunehmen und das entsprechende Schreiben aus der Personalakte zu entfernen.

Ob und inwieweit dieses sinnvoll ist oder aber zur Vermeidung von schwereren Differenzen innerhalb des Arbeitsverhältnisses andere Lösungen zu empfehlen sind, kann Ihnen Ihr Rechtsberater erläutern.

Beachten Sie bitte:
Eine Abmahnung kann grundsätzlich auch mündlich ausgesprochen werden.

Auch eine mündlich ausgesprochene Abmahnung kann Wirksamkeit für die Zukunft entfalten.

Eine Abmahnung kann ein Zeichen dafür sein, dass der Arbeitgeber plant, Sie aus dem Unternehmen zu drängen oder aber eine Kündigung auszusprechen.


Ergänzender Hinweis und Tipp


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stellt man immer wieder fest, dass Abmahnungen sich insbesondere nach längerer Krankheitszeit oder aber innerbetrieblichen Vorfällen häufen, insbesondere dann, wenn es dem Betrieb wirtschaftlich nicht gut geht und andere Kündigungsgründe nur äußerst schwierig zu begründen wären.
Dementsprechend sollten Sie äußerte Vorsicht walten lassen, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wurde und sich diesbezüglich und wegen des richtigen zukünftigen Verhaltens rechtlich beraten lassen.
Sollten Sie nicht beabsichtigen, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen und gegen die Abmahnung zu klagen, sollten Sie sich auf jeden Fall Notizen machen und notieren, welche Arbeitskollegen Ihre Sicht des Vorfalls bestätigen können. Haben Sie Beweismittel (Unterlagen, Aussagen von Kollegen oder Kunden), sollten Sie sich Abschriften sichern oder aber für Ihre Sicherheit ein Protokoll, in dem Sie die Vorfälle aus Ihrer Sicht notieren und zu Ihren Vertragsunterlagen heften.

Je nach konkreter Situation empfiehlt sich dringend, eine Gegendarstellung zu fertigen und diese Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen.
Sofern es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen gibt, ergibt sich die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Betriebsrat einzureichen. Dieser muss Sie insofern unterstützen und gegenüber dem Arbeitgeber vermitteln (§§ 83, 84 BetrVG).