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Erläuterungen zum Arbeitsrecht

Fragen zum Urlaub


Wie viel Urlaubsanspruch habe ich pro Jahr?

Der Anspruch auf Urlaub ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag. Ist nichts geregelt, gilt das Gesetz (Bundesurlaubsgesetz). Sie haben Anspruch auf mindestens vier Woche Urlaub im Jahr (24 Urlaubstage bei 6 Tage – Woche, 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche)

Wer entscheidet, wann ich den Urlaub nehmen kann?

Der Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, den Urlaub nach seinen Wünschen festzulegen. Vielmehr entscheidet sich letztendlich der Arbeitgeber, allerdings haben Sie das Recht, Ihren Wunsch vorzugeben. Ist der Arbeitgeber nicht einverstanden, können Sie gegebenenfalls den Rechtsanspruch durchsetzen, verboten ist allerdings, Urlaub eigenmächtig zu nehmen. Hier droht die fristlose Kündigung!

Darf ich den Rest Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen?

Grundsätzlich nein. Kann der Urlaub jedoch aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht verbraucht werden, kann der Urlaub in den nächsten drei Monaten des Folgejahres (Stichtag 31.03.) genommen werden. Ausnahme: längerfristige Erkrankung.

Darf der Urlaub, der genehmigt war, zurückgenommen werden?

Hat der Arbeitgeber den Urlaub verbindlich bestätigt, ist die Vereinbarung verbindlich. Nimmt er sie zurück, kann der Arbeitnehmer auf den Urlaub gestehen, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. Wird der Urlaub im Notfall zurückgenommen, muss der Arbeitgeber allerdings die Kosten erstatten.

Darf der Arbeitgeber Betriebsurlaub anordnen, z.B. zwischen Weihnachten und Silvester?

Ja. Arbeitnehmer müssen Ihren Urlaub in angeordneten Betriebsferien nehmen.

Haben Sie weitere Fragen ? Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter