Kontakt zu Ihrem Fachanwalt - hier:

ABALEGIS®  Graser Rechtsanwälte

 Ihre Kanzlei / Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen

 Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihr arbeitsrechtliches Problem, wenn es  um Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Mobbing, Aufhebungsvertrag, Zeugnis, Ihren Arbeitsvertrag oder Ihren Vertrag als Geschäftsführer oder als leitender Angestellter geht 
– Kompetente Beratung –
– zielorientierte, professionelle Interessenvertretung –
gestützt auf langjährige Erfahrung und bewährte Strategien verstehen wir uns darauf, Ihre Ziele außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren durchzusetzen
Wir vertreten Sie bundesweit

Möchten Sie weitere Informationen zu den angegebenen Schwerpunkten im Arbeitsrecht?
Wenn ja, klicken Sie auf das entsprechende Feld

Weitere Informationen zu aktueller Rechtsprechung und einzelnen Fragen rund um das Arbeitsrecht finden Sie unter dem Menüpunkt  „Service“

 

Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht – Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen:

Wir vertreten Sie mit Ihrem Rechtsproblem im Arbeitsrecht – mit mehr als 25 jähriger Erfahrung.

Rechtsanwalt Jürgen Graser ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht seit mehr als 25 Jahren Ihr Experte in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Ob es um die Abwehr einer Kündigung und / oder  die Zahlung einer Abfindung geht, um eine unberechtigte Abmahnung, Ihren Anspruch auf ein gutes Zeugnis oder die Gestaltung Ihres Arbeitsvertrages als Arbeitnehmer oder Geschäftsführer, Sie können bei allen Problemen und Fragen rund ums Arbeitsrecht von der langjährigen Erfahrung einer Fachkanzlei im Arbeitsrecht profitieren.

Herr Rechtsanwalt Graser ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht nur nach hunderten von Kündigungsschutzklagen und anderen Prozessen vor dem Arbeitsgericht in solchen Auseinandersetzungen erfahren und Ihr durchsetzungsstarker Interessensvertreter, wir bieten Ihnen zudem sowohl umfassende Beratungsleistungen als auch die Möglichkeit sich in arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen in unseren Seminarräumen schulen zu lassen.

In einem ersten Beratungsgespräch bekommen Sie nicht nur  eine erste Erläuterung Ihrer rechtlichen Situation, wir bewerten darüber hinaus Ihre rechtliche Position, klären Ihre Ansprüche und Rechte und geben Ihnen Hinweise und Tipps für eine zielführende Vorgehensweise.

Sind Sie vielleicht nicht in der Lage, anfallende Kosten zu tragen? Im Rahmen der für uns wichtigen  transparenten Erläuterung der für Sie anfallenden Kosten erklären wir Ihnen selbstverständlich auch die Möglichkeiten der für Sie kostenlosen Tätigkeit über einen Antrag auf Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe. Dazu sorgen wir natürlich auch für Sie für eine Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Einen ersten Termin garantieren wir Ihnen in dringenden Fällen spätestens am nächsten Werktag.