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Erläuterungen zum Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag und Sperrzeit


Vorsicht bei Aufhebungsvertrag mit Turboprämie und angebotener Abfindung es droht Sperrzeit und finanzieller Verlust !

Aufhebungsvertrag und Sperrzeit, LSG Hessen, Urteil v. 22.06.2012:

Eine 57-jährige Mitarbeiterin war 15 Jahre in einem Callcenter beschäftigt. Da im Konzern Arbeitsplätze abgebaut werden sollten und Standorte geschlossen wurden wurde ihr eine hohe Abfindung angeboten, wenn sie kurzfristig das Angebot des Arbeitgebers annimmt und einen Aufhebungsvertrag mit „Turboprämie“ abschließt. Nach dem sie beim Arbeitgeber Auflösungsvertrag unterzeichnet hatte, der ihren Arbeitsvertrag kurzfristig beendete, meldete sie sich arbeitslos. Die Agentur für Arbeit verhängte gegen sie eine Sperrzeit.

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 22.06.2012 die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit und die verhängte Sperrzeit bestätigt. Nach Ansicht des Landessozialgerichts hätte die Arbeitnehmerin den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben dürfen. Das Gericht hat die Auffassung vertreten, dass die Mitarbeiterin einen Sozialplan hätte abwarten müssen, durch den ihr wegen ihres Alters, der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit und der familiären Verhältnisse eine Abfindung zugestanden hätte. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.06.2012
Az: L 7 AL 186/11